
(...) Das Asylrecht in Deutschland ist nicht das alleinig maßgebliche Recht in Bezug auf die Anerkennung von Flüchtlingen oder eine abschließende Definition der Asylgründe. (...) Die Frage des Zugangs zu Verhütungsmitteln sowie gesundheitliche Aufklärung im Allgemeinen halte ich für berechtigt. (...)