
(...) Der Juncker-Plan sieht die Schaffung einer Behörde vor, die den Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Schuldenlast abnimmt, und zwar alle Staatsschulden bis zu 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das darüber hinaus gehende Kapital sollen die EU-Mitgliedstaaten wie bisher individuell an den Märkten mit nationalen Staatsanleihen beschaffen. (...)