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Frage von Prof. Dr. Peter E. •

Frage an Ismail Ertug von Prof. Dr. Peter E. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ertug,

Bitte erlauben Sie mir, dass ich mich in großer Sorge um einen Sachverhalt bzgl. der allgemeinen Luftfahrt, der derzeit in der EASA-Kommission verhandelt wird, an Sie als Mitglied des Ausschusses Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) wende.

Es geht im Kern um die Berechtigung von Flugzeugen und Piloten aus Drittländern (beispielsweise USA), mit in den USA registrierten Flugzeugen Flüge in der europäischen Union durchführen zu dürfen. Nach dem internationalen Zivilluftverkehrsabkommen (ICAO) ist dies möglich, aber die EASA bereitet einseitig Beschränkungen für Europa vor, indem sie ausländische Lizenzen nicht mehr anerkennt.

Dies hat weitreichende negative Konsequenzen:

1. Viele deutsche Piloten, die US-registriert fliegen, werden aus der allgemeinen Luftfahrt ausgeschlossen.

2. Ausländer, vor allem Amerikaner, die länger als ein Jahr in der EU leben, werden defacto an der Nutzung ihres Flugzeugs gehindert.

3. Auf EU-Piloten mit US-IFR-Rating kommt eine aufwendige Nachschulung mit einem Zeitaufwand von 200 Lernstunden und Kosten weit jenseits der 10.000 Euro zu.

4. Deutsche Besitzer eines US-Flugzeugs mit in der EU nicht zulassbaren STCs oder 337-Approvals werden einen massiven Wertverlust hinnehmen müssen.

Aus deutscher Sicht handelt es sich bei den geplanten EASA-Regelungen m.E. um sinnlose, durch Sicherheitsbelange nicht begründete bürokratische Überregulierung, die dem Anliegen der europäischen Einigung Schaden zugefügen, ganz abgesehen von den Konsequenzen für die transatlantischen Beziehungen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Einschätzung bzw. die des Ausschusses Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) mitteilen würden. Wird das EU-Parlament diesen Vorgang aufgreifen?

Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr. P. Elsner

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Sehr geehrter Prof. Elsner,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5.11.2010 bzgl. des EASA-Vorschlags zur Pilotenlizensierung.
Wir bemühen uns Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten, bitten aber um Verständnis dafür, dass es aufgrund der hohen Arbeitsbelastung etwas Zeit in Anspruch nehmen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Klier

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SPD

Sehr geehrter Prof. Elsner,

vielen Dank für ihre Anfrage. Der entsprechende Vorschlag befindet sich zur Zeit im Komitologieverfahren. Das heißt, das Europäische Parlament kann innerhalb von drei Monate ein Veto einlegen, sofern es davon ausgeht, dass die Kommission ihre Befugnisse zur Umsetzung überschritten hat, die vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Ziel oder dem Inhalt des Verfahrens nicht vereinbar sind oder sie das Prinzip der Angemessenheit oder Subsidiarität verletzen.

Was das von Ihnen angesprochene Problem der Nichtübertragbarkeit von Lizenzen aus den USA angeht, so geht die Kommission davon aus, dass dieses Thema im Rahmen der bilateralen Gespräche, die zwischen der EU und den USA über ein noch zu unterzeichnendes Abkommen zur Sicherheit in der Luftfahrt stattfinden, geklärt werden kann. Da mir dieser Text noch nicht vorliegt, kann ich noch keine Einschätzung abgeben. Da das Parlament den Vorschlag aber nur komplett ablehnen oder zustimmen kann, das Paket aber noch viele weitere vernünftige Maßnahmen enthält, erscheint eine Ablehnung aufgrund eines einzigen Themas unwahrscheinlich. Vielmehr gehen wir gegenwärtig davon aus, dass die bilateralen Gespräche eine Einigung bei der gegenseitigen Anerkennung erzielen können.

Ich hoffe Ihre Frage soweit beantwortet haben zu können und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Ismail Ertug MEP