
(...) Diese Definition gilt vor allen Dingen deshalb, weil aus dieser Beziehung Kinder hervorgehen können und das auf Dauer angelegte Zusammenleben der Eltern als bestmöglicher Hort zum Aufwuchs für Kinder erkannt wurde. Wenn nun der Ehebegriff auch auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt werden soll, bedarf es also offensichtlich einer Änderung des Grundgesetzes, die mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf aber eben nicht erfolgt. Damit besteht die große Gefahr, dass der Deutsche Bundestag sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz beschließt. (...)