Frage an Ingo Gädechens von Bert B. bezüglich Familie
...und wie gedenken Sie über die "Ehe für alle" abzustimmen. Morgen sollte Ihre Antwort ja schon vorliegen. Herr Oppermann will es so...
Grüße aus OHs Süden
Sehr geehrter Herr Busch,
rhaben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Ehe für alle". Bei der namentlichen Abstimmung des Deutschen Bundestages am 30. Juni 2017 habe ich mit "Nein" gestimmt. Meine Beweggründe für dieses Abstimmungsverhalten habe ich in einer persönlichen Erklärung dargelegt, die Sie anbei finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB
Persönliche Erklärung zur Abstimmung:
Zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (BT-Drs. 18/6665)
Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben wollen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung. Ausdruck dieser Hochachtung war und ist neben der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau die Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an die Ehe angeglichen. Somit sind Ehe und Lebenspartnerschaft heutzutage in der gesetzlichen Ausgestaltung - bis auf die gemeinschaftliche Adoption und den Begriff selbst - gleichgestellt.
Gleichwohl besteht die Forderung, diese letzten Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft aufzuheben. So sehr ich anerkenne, dass diese Frage vom Deutschen Bundestag diskutiert und beantwortet werden muss, bin ich gleichzeitig in keiner Weise mit dem überfallartigen Durchpeitschen dieser Entscheidung auf Betreiben der SPD, der Linkspartei sowie von Bündnis 90/Die Grünen durch den Deutschen Bundestag einverstanden. Daher werde ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Aufgrund der Tragweite der Entscheidung und der großen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen halte ich es nicht für vertretbar, mit größtmöglicher Eile diese bedeutende Entscheidung in einer kurzen Debatte am frühen Morgen des letzten regulären Sitzungstages vor der Bundestagswahl zu treffen. Es war zwischen den Partnern der Großen Koalition ausgemacht, dass die Entscheidung erst in der kommenden Legislaturperiode fallen wird. Mit der Missachtung dieser Vereinbarung hat die SPD einen schwerwiegenden Vertrauensbruch begangen und trotzdem der Sache selbst nicht gedient. Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil bis heute nicht geklärt ist, ob eine einfachgesetzliche Regelung ausreicht oder - was für mich persönlich plausibler ist - das Grundgesetz geändert werden müsste. Denn es ist offensichtlich, dass der Ehebegriff des Grundgesetzes auf einer Verbindung von Mann und Frau beruht. Diese Definition gilt vor allen Dingen deshalb, weil aus dieser Beziehung Kinder hervorgehen können und das auf Dauer angelegte Zusammenleben der Eltern als bestmöglicher Hort zum Aufwuchs für Kinder erkannt wurde. Wenn nun der Ehebegriff auch auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt werden soll, bedarf es also offensichtlich einer Änderung des Grundgesetzes, die mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf aber eben nicht erfolgt. Damit besteht die große Gefahr, dass der Deutsche Bundestag sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz beschließt.
Auch in Zeiten des herannahenden Wahlkampfes müssen solch wichtige Entscheidungen durch den Deutschen Bundestag in einer würdigen Form herbeigeführt werden. Dies ist - unabhängig von allen Pro- und Contra-Argumenten - nicht gegeben.