Sobald Sie im Jahr 2022 steuerpflichtig berufstätig waren, haben Sie ein Anrecht auf die Energiepreispauschale für Berufstätige in Höhe von 300 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch der Wechsel in eine andere Steuerklasse möglich, hier sollten Sie Ihr Finanzamt konsultieren.
Da Sie im September nicht angestellt waren und Krankengeld bezogen haben, besteht für Sie die Möglichkeit, die 300 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen.
Der Staat ist aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet, seinen mittellosen Bürgerinnen und Bürgern die Mindestvoraussetzungen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern (Existenzminimum).
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit eine ganze Reihe von wichtigen Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die steigenden Verbraucherpreise abzufedern.
Menschen mit Behinderungen können Bürgergeld beziehen, wenn sie - trotz ihrer Behinderung - erwerbsfähig sind.