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SPD
• 11.07.2022

Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine Energiepreispauschale (EPP).

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SPD
• 13.06.2022

Gehört man zu den 20 Prozent der Bestverdienenden in Deutschland, so ist man nicht auf die soziale Hilfe durch den Steuerzahler angewiesen und ist damit im Stande seine zu pflegenden Eltern zu unterstützen.

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SPD
• 01.07.2022

Wer die Energiepreispauschale erhält, muss darauf Steuern zahlen, denn die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus.

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