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Hubertus Heil
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Frage von Manfred B. •

Lohnsteuerklasse 1 für Witwe/Witwer nach 50 Jahren?

Sehr geehrter Herr Heil, nach 50 Jahren Ehe wurde ich jetzt als Witwer und "kleiner" Pensionär wieder in die Lohnsteuerklasse 1 versetzt. Ist das nicht ein wenig viel, wenn mir schon die Rente und die Witwen Rente durch den Mindestversorgungssatz genommen wird, dann auch noch durch die Steuer weitere 2500 Euro genommen wird... Das sind dann über den Daumen 20% Vermögenssteuer. Wo wird denn noch so viel Vermögenssteuer bezahlt. Ist mit einem lächeln gemeint, ist aber für die Haushaltskasse bitter.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

ihr Verlust tut mir sehr leid und ich spreche Ihnen mein herzlichstes Beileid aus.

Wenn ein Ehepartner stirbt, werden Witwen oder Witwer im Jahr des Todes des Partners oder der Partnerin sowie im Folgejahr in die Steuerklasse III eingeordnet, d.h. sie erhalten den höchsten Steuerfreibetrag. Der Staat springt hier ein, da ein solch plötzlicher Verlust mit enormen finanziellen Belastungen einhergehen kann und wir uns als Gesellschaft in so schwierigen Zeiten solidarisch verhalten. Anschließend gelten Sie vom rechtlichen Standpunkt wieder als alleinstehend, weswegen Sie der Steuerklasse I zugeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch der Wechsel in eine andere Steuerklasse möglich, hier sollten Sie Ihr Finanzamt konsultieren.

An dieser Regelung wird sich vorerst nichts ändern. Dennoch möchte ich Ihnen schreiben, dass wir als Bundesregierung einen Inflationsausgleich beschlossen haben, der ab 2023 die Steuerlast für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger verringert und auch Ihre Haushaltskasse in Zukunft etwas aufbessern wird. Es profitieren insbesondere Familien, Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Rentnerinnen und Rentner von der Maßnahme. Zudem sorgt die Erhöhung des Grundfreibetrages um 285 Euro auf 10.347 Euro dafür, dass circa 75.000 Rentnerinnen und Rentner keine Einkommenssteuer mehr zahlen müssen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute, lieber Herr B..

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

 

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