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Frage von Nina P. •

Bürger Geld auch für Menschen mit Behinderungen

Guten Tag ich wollte fragen wie das ist Mit Bürgergeld ist für Menschen mit Behinderungen und ob auch die Behinderungsgrad eine Rolle spielt?

Mit freundlichen Grüßen Nina P.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau. P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Menschen mit Behinderungen können Bürgergeld beziehen, wenn sie - trotz ihrer Behinderung - erwerbsfähig sind. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Menschen mit Behinderungen (unabhängig vom Grad der Behinderung) einen Mehrbedarf (§ 21 Absatz 4 SGB II) oder können einen erhöhten Wohnbedarf anmelden (vgl. § 22b Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 SGB II). Wer nicht erwerbsfähig ist, erhält bei Hilfebedürftigkeit die auf gleicher Grundlage wie im SGB II bemessenen und vom Umfang im Wesentlichen identischen existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII (4. Kapitel).

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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