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Frage von Manfred B. •

Bekommen Pensionäre mit Minijob auch die Energiepauschale von 300 Euro?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. August 2022. Ich entschuldige mich für die verspätete Antwort.

Sobald Sie im Jahr 2022 steuerpflichtig berufstätig waren, haben Sie ein Anrecht auf die Energiepreispauschale für Berufstätige in Höhe von 300 Euro. Um sich diese über den Arbeitgeber auszahlen lassen zu können, müssen Sie im Auszahlungsmonat September 2022 steuerpflichtig berufstätig gewesen sein. Der 1. September 2022 markiert aber keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen. Wenn Sie bspw. im Jahr 2022 einem Job nachgegangen sind, im September aber nicht gearbeitet haben, besteht für Sie die Möglichkeit, die 300 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen.

Angesichts der weiterhin zu erwartenden hohen Preissteigerungen im Energiebereich haben wir uns innerhalb der Bundesregierung auf weitere Maßnahmen verständigt, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, die bislang nicht von der Energiepreispauschale profitieren konnten. Die „Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende“ soll daher erhalten, wer zum Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.

Beide Zahlungen schließen einander nicht aus, unterliegen aber der Steuerpflicht.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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