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Hubertus Heil
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Frage von Torsten P. •

Weshalb erhält man wenn man Krankgeschrieben ist keine Energiepauschale

Sehr geehrter Herr Heil,

ich stand bis Mitte März 2022 in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis seit Anfang Dezember 2021. Anfang März 2022 erkrankte ich, diese Erkrankung dauert auch bis heute noch an. Mein damaliger Arbeitgeber kündigte mir damals ordentlich Mitte März, da ich noch in der Probezeit war. Dem Arbeitsmarkt stehe ich aufgrund meiner Erkrankung nicht zur Verfügung. Dadurch beziehe ich Krankengeld von meiner Krankenkasse. Wie lange dieser Zustand noch andauern wird, kann im Moment niemand sagen. Mein Arzt geht jedenfalls davon aus, dass ich dieses Jahr nicht mehr arbeiten gehe.
Durch meine Erkrankung haben sich aber meine monatlichen Kosten nicht verringert, ich würde sagen das meine Kosten sogar noch höher geworden sind. Da ich dieselben Kosten mit weniger Einkommen stemmen muss.
Ich bin weder Rentner noch erhalten ich Leistungen nach ALG I oder ALG II.

Meine Frage daher wäre wie erhält jemand so wie ich in meiner Situation die Energiepauschale.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. August 2022. Ich bitte Sie, meine verspätete Antwort zu entschuldigen.

Da Sie im Jahr 2022 steuerpflichtig berufstätig waren, haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale für Berufstätige von 300 Euro. Um sich diese über den Arbeitgeber auszahlen lassen zu können, müssen Sie im Auszahlungsmonat September steuerpflichtig berufstätig sein. Der 1. September 2022 markiert aber keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen. Da Sie im September nicht angestellt waren und Krankengeld bezogen haben, besteht für Sie die Möglichkeit, die 300 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Website Seiten des Bundesministeriums der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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