
(...) Grundsätzlich bin ich Meinung, dass auch für Abgeordnete die für die Renten- und Pensionsempfänger eingeführte "Rente mit 67" auch zu gelten haben sollte. Dies geschieht nun mit der geplanten Änderung des Abgeordnetengesetzes, die auch eine stufenweise Anhebung auf 67 Jahre vorsieht. Zukünftig soll auch der Anstieg der Versorgung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag von derzeit 3% auf 2,5% reduziert werden, sodass die Versorgung langsamer ansteigt. (...)