Frage an Holger Haibach von Michael K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Herr Haibach,
ist es wirklich richtig, dass Abgeordnete schon mit 55 Jahren und nach nur 12 Jahren im Parlament Anspruch auf Altersbezüge haben?
Finden Sie das richtig? Was gedenken Sie zu tun?
Mit freundlichen Grüssen,
Michael Kleinespel
P.S.
Ich könnte die Fragen auch Ihren Kollegen aus den anderen Parteien stellen, aber nach meiner Erfahrung antworten die nur auf angenehme Fragen....
Sehr geehrter Herr Kleinespel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de und das mir entgegengebrachte Vertrauen. Selbstverständlich bin auch bereit, nicht nur angenehme Fragen zu beantworten. Gerade das Thema Abgeordnetenentschädigung verlangt nach meiner Auffassung größte Transparenz.
Die Regelungen für die Altersentschädigungen sehen wie folgt aus:
Anspruchsvoraussetzungen
Nach 8 Jahren Bundestagszugehörigkeit Mindestversorgung, nach 23 Jahren Höchstversorgung; Mindestversorgung wird mit Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft entsteht der Anspruch ein Lebensjahr früher. Der früheste Bezugszeitpunkt ist die Vollendung des 55. Lebensjahres. Unabhängig von diesen Voraussetzungen entsteht ein Anspruch dann, wenn ein Gesundheitsschaden eintritt, der zur Folge hat, dass die / der Abgeordnete sein Mandat nicht mehr ausüben kann.
Altersentschädigung (steuerpflichtig)
Nach 8-jähriger Zugehörigkeit zum Bundestag 24 v. H. der Abgeordnetenentschädigung = 1.683 Euro vom 9. bis 23. Jahr je Jahr 3 v. H. mehr bis 69 v. H. der Entschädigung = 4.837 Euro
Grundsätzlich bin ich Meinung, dass auch für Abgeordnete die für die Renten- und Pensionsempfänger eingeführte "Rente mit 67" auch zu gelten haben sollte. Dies geschieht nun mit der geplanten Änderung des Abgeordnetengesetzes, die auch eine stufenweise Anhebung auf 67 Jahre vorsieht. Zukünftig soll auch der Anstieg der Versorgung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag von derzeit 3% auf 2,5% reduziert werden, sodass die Versorgung langsamer ansteigt. Ich unterstütze diese Änderungen nachdrücklich.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Website des Deutschen Bundestages verweisen, auf der weitere Informationen (im Moment gültige Regelung) zum Thema Diäten und Entschädigung der Abgeordneten zusammengestellt sind. Sie finden die Seite unter folgendem Link:
http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/index.html
Informationen zu meiner Person, insbesondere auch zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben finden Sie hier:
http://www.bundestag.de/mdb/bio/H/haibaho0.html
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach