Frage von Markus R. • 19.08.2005
Antwort von Herta Däubler-Gmelin SPD • 01.09.2005
Sehr geehrter Herr Rentschler,
Natürlich ist das strafbarer Betrug. Da ist der Staatsanwalt zuständig. Schicken Sie mir bitte den konkreten Fall - ich leite das an die Staatsanwaltschaften in Deutschland und Frankreich weiter.