Frage an Herta Däubler-Gmelin von Markus R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Däubler-Gmelin,
was sagen sie zum folgend dargestellten Sachverhalt?
( http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2345347,00.html )
In einem konkreten Fall konnten ZDF.reporter zeigen, dass einem französischen Staatsbürger, der in seinem Heimatland die sozialhilfeähnliche Leistung RMI in Höhe von 750 Euro monatlich bezog, auch in Deutschland Arbeitslosengeld II plus Miete ausgezahlt wurden. Die Arbeitsagentur bewilligte eine monatliche Unterstützung von 515 Euro. Zum Beantragen genügten lediglich ein Mietvertrag und ein angemeldeter Wohnsitz in Deutschland.
"Hartz IV hat zudem dazu geführt, dass EU-Bürgern auch grundsätzlich das Arbeitslosengeld II in Deutschland nicht mehr verwehrt werden kann. Als rechtliche Voraussetzung gilt lediglich die - auch nur theoretische - Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland. Das Arbeitslosengeld muss auch dann bewilligt werden, wenn der EU-Bürger erst kürzlich aus seinem Heimatland zugezogen ist, noch nie in Deutschland gearbeitet hat und damit auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat."
Würden Sie mir bitte ihre Ansicht zu folgenden Punkten mitteilen:
- Wie wollen Sie es rechtfertigen, daß auf die geschilderte Weise (es ist kein Rechtsbruch, sondern das Gesetz läßt es explizit zu!) deutsche Steuergelder aufgewandt werden, um derart ausländische Sozialhilfeempfänger anzulocken und zu alimentieren ?
- Was meinen Sie, wie lange dauert es, bis es sich sich in den Hinterhöfen EU-Osteuropas herumgesprochen hat (an die Türkei gar nicht zu denken, sollte die jemals EU-Mitglied werden), dass man in der BRD Wohnung und Geld gestellt bekommt, ohne etwas dafür tun zu müssen, ausser in die BRD zu reisen, sich dort eine Wohnung zu suchen und einen Antrag zu stellen ?
Wann wird der Massenansturm dieser Leute in die BRD einsetzen?
- Generell bietet das jedem EU-Ausländer die Möglichkeit, in der BRD kostenlos Urlaub zu machen, auf Kosten der deutschen Steuerzahler.
- Wie wollen Sie angesichts solcher Sachverhalte die Staatsfinanzen der BRD jemals ins Lot bringen ?
- m.E. wurde diese Auswirkungen wissentlich hingenommen, da ein derart grober Schnitzer einem vielköpfigen Gesetzgebungsorgan sicherlich nicht unbemerkt unterläuft.
Sehr geehrter Herr Rentschler,
Natürlich ist das strafbarer Betrug. Da ist der Staatsanwalt zuständig. Schicken Sie mir bitte den konkreten Fall - ich leite das an die Staatsanwaltschaften in Deutschland und Frankreich weiter.
Im Übrigen finde ich angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten Ihre Unterstellungen mehr als betrüblich. Wollen Sie nicht einmal einige Tage mit mir die genauen Sachverhalte erkunden?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Herta Däubler-Gmelin