
(...) Nachdem die durch mich entstehenden Gesundheitskosten anteilig sowohl vom Land Hamburg bzw. der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite und meiner durch mich gezahlten privaten Krankenversicherung getragen werden, kann ich nicht erkennen, in wieweit hier eine "Subventionierung" durch die gesetzlichen Krankenkassen stattfinden soll. (...)