
(...) Die Kommunen haben aber durchaus Möglichkeiten, durch Bodenbevoratung die Baulandpreise im Rahmen zu halten bzw. neue Baugebiete nur dann auszuwiesen, wenn die Eigentümer ihre Grundstücke vor der Erstellung eines Bebauungsplanes der Gemeinde zu einem festen Preis überlassen oder sich verpflichten, zu festgelegten Preisen zu verkaufen. (...)