Frage an Helga Koch von Paul B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Koch,
Bauplätze in den Gemeinden werden immer knapper und teuerer und daher können sich Bürger/-innen mit kleinen oder mittleren Einkommen kaum mehr den Traum vom Eigenheim erfüllen.
Vor dem Hintergrund der Rentenmisere gewinnt die selbstgenutzte Immobilie im Alter immer mehr an Bedeutung.
Durch einen Verwaltungsakt, Beschluss des Gemeinderats, erfährt die vormals „saure Wiese“ einen Wertzuwachs, wenn der Boden als Bauland gewidmet wird. Diese Wertsteigerung des Bodens hat der Eigentümer nicht zustande gebracht, sondern erfolgte allein durch die Allgemeinheit, bzw. den Vertretern der Allgemeinheit (Gemeinderat). Aus diesem Grund gehört dieser Wertzuwachs des Bodens der Allgemeinheit.
Gesetzlich könnte geregelt werden, dass die Gemeinden in Bayern zwingend ein Vorkaufsrecht von Bauland ausüben, um Bodenspekulationen einen Riegel vorzuschieben. Der Erwerbspreis vom Eigentümer und der Abgabepreis an die Bauinteressenten vom neu gewidmeten Bauland könnte an einen Index gekoppelt werden, beispielsweise an den Stundenlohn eines Facharbeiters für einen Quadratmeter Bauland.
Wie ist Ihre Ansicht hierzu? Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Paul Beutner
Sehr geehrter Herr Beutner,
Der von Ihen angeführte Sachverhalt (Planungswertzuwachs) ist in der Tat ein Problem. Er ist aber auf Länderebene nicht lösbar, da hier die Kompetenz in der Gesetzgebung beim Bund liegt, BUNDESBAUGESETZ.
Die Kommunen haben aber durchaus Möglichkeiten, durch Bodenbevoratung die Baulandpreise im Rahmen zu halten bzw. neue Baugebiete nur dann auszuwiesen, wenn die Eigentümer ihre Grundstücke vor der Erstellung eines Bebauungsplanes der Gemeinde zu einem festen Preis überlassen oder sich verpflichten, zu festgelegten Preisen zu verkaufen. Die Stadt Ansbach verfährt in den letzten Jahren so - mit gutem Erfolg!
Außerdem entstehen zum Teil auch sehr hohe Kosten durch überzogene Erschließungsmaßnahmen.
Zukünftig ist aber vor allem die Nachverdichtung im Stadt- bzw. Dorfkern (Flächenverbrauch) von Bedeutung; bei diesen Grundstücken entfallen die Erschließungskosten. Um den Erhalt unserer Dorfkerne zu gewährleisten und es auch für junge Familien attraktiv zu machen, sich dort anzusiedeln, wäre ein "Dorferneuerungs-Programm" mit Bestimmungen analog zu denen der Stadtsanierung sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Koch