
(...) Abschließend ist es wichtig zu erwähnen, dass es sich sowohl bei den Maßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, als auch bei der Unterstützung von Unternehmen aus der Realwirtschaft nur um vorübergehende Maßnahmen handeln kann, die der krisenhaften Lage geschuldet sind. Keinesfalls geht es darum, den Staat zum Akteur der Privatwirtschaft zu machen, sondern darum, das Vertrauen der Marktakteure wiederherzustellen. (...)