Frage an Hartmut Schauerte von Hermann B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schauerte,
bisher bin ich davon ausgegangen, dass es Aufgabe der Banken und Sparkassen ist, die für Investitionen usw. erforderlichen Gelder zur Vfg. zu stellen. Die Voraussetzungen wurden nicht nur durch enorme Bürgschaften des Staates geschaffen. Nun beschließt die CDU auch für die sog. Realwirtschaft einen Rettungsschirm, also trägt der Steuerzahler inzwischen Risiken der Banken und der Wirtschaft. Warum werden Banken und Sparkassen politischerseits nicht verpflichtet, ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen?
Sehr geehrter Herr Bexkens,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die Bereitschaft der Banken, Kredite zu vergeben, hat noch nicht den Stand vor der Finanzmarktkrise erreicht. Die Bundesregierung möchte die Banken dazu in die Lage versetzen, dieser Kernaufgabe wieder nachzukommen.
Dazu trägt das Instrumentarium des Finanzmarktstabilisierungsgesetztes seinen Teil bei, indem es hilft, das Vertrauen in die Finanzmärkte zu stärken. Dabei wird der Bund im Zuge einer Bürgschaft oder Beteiligung an einem Institut selbstverständlich auch Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen, um Auswüchse, die zur heutigen Krise geführt haben, zu verhindern.
Die Möglichkeit, durch Bürgschaften auch Unternehmen der Realwirtschaft unter die Arme zu greifen, ist der Tatsache geschuldet, dass die Kreditvergabe durch die Banken in Deutschland bislang noch nicht wieder im erforderlichen Ausmaß angelaufen ist. Deshalb muss es unsere Aufgabe sein, unter Beibehaltung des Hausbankprinzips, einen besseren Zugang zu Liquidität für Unternehmen zu schaffen. Dadurch sollen Unternehmen mit internationaler Wettbewerbsfähigkeit und gesunden Geschäftsmodellen, die im Kern gesund sind, zeitlich befristet unterstützt werden. Es geht nicht darum, für unternehmerische Fehler geradezustehen, sondern um pragmatische Übergangslösungen im momentanen Liquiditätsengpass.
Abschließend ist es wichtig zu erwähnen, dass es sich sowohl bei den Maßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, als auch bei der Unterstützung von Unternehmen aus der Realwirtschaft nur um vorübergehende Maßnahmen handeln kann, die der krisenhaften Lage geschuldet sind. Keinesfalls geht es darum, den Staat zum Akteur der Privatwirtschaft zu machen, sondern darum, das Vertrauen der Marktakteure wiederherzustellen.
Eine staatliche Verpflichtung, Kredite zu vergeben wäre verfassungsrechtlich und marktwirtschaftlich nicht zulässig. Dann wären wir mitten in der Staatswirtschaft und das würde uns am Ende noch teurer und schlechter kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hartmut Schauerte MdB