
(...) Bei der Geschoßenergie hat die rot-grüne Bundesregierung 2002 die gesetzlich zulässige Höchstgrenze für Spielzeugwaffen von 0,5 auf 0,08 Joule herabgesetzt. (...) Die Frage der so genannten „Anscheinswaffen“ gestaltet sich ähnlich problematisch. (...) Das schuß- oder zugriffsbereite Führen von Anscheinswaffen ist nach dem jüngsten Änderungsentwurf des Waffengesetzes untersagt. (...) Das deutsche Waffenrecht ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. (...)