Frage an Hartfrid Wolff von Till M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wolff,
ich bin angehöriger eines Waffentragenden Bereiches der Bundeszollverwaltung.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat nach einem Bericht des "Spiegels" bei Zoll und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Empörung ausgelöst. Das Gericht hatte die Klage eines Zöllners abgewiesen, der bei der Festnahme eines Verdächtigen verletzt wurde und dies als Dienstunfall anerkennen lassen wollte. Der Beamte war vor knapp zwei Jahren in Halle dienstlich unterwegs (in Uniform), als ihn ein Passant um Hilfe bat, weil eine Frau verprügelt wurde.
Die Oberfinanzdirektion Hamburg wollte die Heilkosten nicht tragen, da der Zollbeamte keine polizeilichen Befugnisse gehabt und als Privatmann gehandelt habe (Az.: 5 A 239/06 MD). GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg nannte das Urteil eine Katastrophe. "Der Bürger muss sich darauf verlassen können, von einem Beamten in Uniform Hilfe zu erhalten."
leider wird diese Gesetzeslücke vom Bundesministerium der Finanzen (anderst) als bei der Polizei die dem Bundesinnenministerium untersteht voll in Kauf genommen.
Nun hat das Bundesland Bayern dieses DEFIZIT klar erkannt und einen "EILZUSTÄNDIGKEITSANTRAG FÜR ZOLLBEAMTE" in Angriff genommen. Der Landtagsabgeordnete Christian Meißner voon der CSU hat den unten aufgeführten Antrag (Link)
http://www.csu-landtag.de/antrag/antrag_1005.htm
eingereicht und der Antrag hat gute Chancen durchs Parlament zu kommen.
Leider ist dann nur in Bayern für meine Kollegen diese "Eilzuständigkeit" gegeben.
Wenn in Baden-Würtemberg so etwas wie oben beschrieben mir persönlich wiederfahren würde, müsste ich (aufgrund fehlender Befugnisse und angst vor Kosten die auf mich zukommen) selbst in Uniform weiterlaufen und mich darauf berufen" das ich nicht zuständig bin".
Wie stehen Sie hierzu?
Vielen Dank für die Antwort
Sehr geehrter Herr Merk,
für Ihren Hinweis danke ich Ihnen. Tatsächlich handelt es sich um eine Lücke in der Gesetzgebung. Ich stimme Ihnen vollkommen zu: Es kann nicht sein, daß Beamte in Uniform im Dienst nicht Hilfe leisten können, weil Zuständigkeitsregelungen im Wege stehen.
Hier ist sowohl die Zuständigkeitsabgrenzung von Bund und Ländern als auch die zwischen Bundesfinanz- und Bundesinnenministerium zu überprüfen. Ich werde versuchen, in Kontakt mit entsprechenden Stellen in Bund und Ländern für eine Lösung dieses Problems einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff, MdB