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Frage von Michael B. •

Frage an Hartfrid Wolff von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wolff,

die Antwort der Bundesregierung auf die von Ihnen und Ihrer Fraktion (– Drucksache 16/6682 –) eingebrachte kleine Anfrage "Evaluierung des geltenden Waffenrechts und geplante Änderungen"

enthält folgende Aussagen:

21. Ausweitung der Liste verbotener Gegenstände:
(...) Für eine Erstreckung des Verbots auf weitere Waffen besteht aus Sicht der Bundesregierung gegenwärtig kein Bedarf.

35. Änderung von Altersgrenzen:
Eine Änderung waffenrechtlicher Altersgrenzen ist im aktuellen Gesetzentwurf nicht geplant.

Für sog. Softairwaffen mit einer Geschossenergie bis 0,5J treffen beide Aussagen jedoch so NICHT richtig.

Diese täuschend echten Repliken können seit 2004 (!) auf Basis eines BKA-Bescheides, als Spielzeug frei erworben werden und zwar ab 14 Jahren. Eine kuriose, jedoch bisher geduldete Grauzone, da im Waffenrecht für Geschoss-Spielzeug eine Energiegrenze von 0,08J festgelegt ist.

Der Entwurf des BMI vom 21.11. bleibt auch für die Änderung des Waffenrechts - trotz Anfangs gegenteiliger Aussagen / Stichwort: keine Kriminalisierung der Kinderzimmer - bei dieser Energiegrenze.

Durch die bisherige Einstufung als Spielzeug besitzen diese Repliken nicht die Kennzeichnung für freie Waffen, werden durch Beibehaltung der Energiegrenze von 0,08J jedoch illegal. Darüber hinaus dürfte die Mehrzahl der Besitzer zudem minderjährig sein. Durch den langen Erwerbszeitraum von fast vier Jahren, ist die Anzahl dieser Geschoss-Spielzeuge wohl auch sehr hoch.

Hier droht

- künstliche Schaffung vieler illegaler "Waffen", sowie
- die Kriminalisierung vieler Bürger, als Opfer einer rechtlichen Grauzone (die 4 Jahre geduldet wurde und jetzt durch ein indirektes Verbot bereinigt werden soll)

Meine Frage: Wissen Sie oder ihre Fraktion um diese Problematik? Werden Sie den Sachverhalt gegebenenfalls bei der ersten Beratung über die Änderung des Waffengesetzes am 18.01.2008 im Bundestag zur Sprache bringen?

Mit freundlichen Grüßen

M.Behr

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Behr,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den Themen Vereinheitlichung von Geschoßenergie und zur Strafbarkeit des Besitzes von Waffenrepliken.

Bei der Geschoßenergie hat die rot-grüne Bundesregierung 2002 die gesetzlich zulässige Höchstgrenze für Spielzeugwaffen von 0,5 auf 0,08 Joule herabgesetzt. Der Grund: rot-grün wollte das Waffenrecht mit dem Spielzeugrecht verknüpfen.

Die Frage der so genannten „Anscheinswaffen“ gestaltet sich ähnlich problematisch. Auch hier ist ein Führungsverbot durch schwarz-rot geplant. Das schuß- oder zugriffsbereite Führen von Anscheinswaffen ist nach dem jüngsten Änderungsentwurf des Waffengesetzes untersagt.

Vielen Dank für Ihre Hinweise zu beiden Themen, die den Mitgliedern der FDP-Bundestagsfraktion von verschiedenen Seiten angetragen wurden. Derzeit laufen noch fraktionsinterne Beratungen und Fachgespräche zu diesen und anderen Sachverhalten. Meine Kollegen und ich werden versuchen, diese Thematik weiter zu vertiefen und in den Gesetzgebungsprozeß einzubringen.
Das deutsche Waffenrecht ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Wenn Änderungsbedarf besteht, dann weil es vereinfacht und übersichtlicher gestaltet werden muß. Das Waffenrecht darf nicht von einem Generalverdacht gegen Jäger, Sportschützen und Erben geprägt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff, MdB