(...) Im Betrieb vertretene Gewerkschaften haben vielfältige Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Sie können unter anderem zur Wahlversammlung einladen, Wahlvorschläge einreichen und eine Wahl anfechten. (...)
(...) Und man sollte sich der Folgen bewusst sein, die bis zur Entlassung führen können. So genannte „wilde Streiks“ (kollektive Arbeitsniederlegung ohne vorherigen Aufruf durch die Gewerkschaft) sind nach geltender deutscher Rechtsauffassung rechtswidrig, denn sie werden von keiner tariffähigen Partei geführt. Somit handelt es sich um eine bloße Arbeitsverweigerung, gegen die der Arbeitgeber individualrechtlich vorgehen kann (Abmahnung, Kündigung,…). (...)
(...) Sie kämen vermutlich auch nicht auf die Idee auszurechnen, wie hoch der „wirtschaftliche Gewinn für Deutschland" bei der Gruppe der Hauptschülerinnen und Hauptschüler ist, wenn „Kosten für Gesundheit, Integration und Strafverfolgung abgezogen werden"? Die Nazis haben solche Berechnungen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen angestellt, und dies führte letzten Endes zu einem verbrecherischen Massenmord... (...)
(...) Das Militär dient in Deutschland wie im gesamten Westen im Falle von sog. Auslandseinsätzen im Wesentlichen den eigenen nationalen Interessen, seien es ökonomische oder strategische. Das Märchen von der Bundeswehr oder der NATO als „Hilfsorganisation“ ist allzu offensichtlich. (...)
(...) Der Fuhrpark der Bundeswehr gehört zum Teil einer privaten Firma. (...) Die Privatisierungen in der Bundeswehr laufen schon seit Längerem aus dem Ruder und werden schlussendlich keine Einsparungen bringen. (...)
(...) Deutschland ist immer noch geteilt - zumindest im Rentenrecht leben DDR und BRD fort als „Rentengebiet West“ und „Rentengebiet Ost“. Für Westdeutschland gibt es eigene Durchschnittswerte bei Löhnen, Gehältern und Rentenwerten. (...)