
(...) Die gegenwärtige Ausgestaltung des Bundeswahlrechts zur Wahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages geht in seinen Grundzügen auf eine Wahlrechtsreform von 1956 zurück. Seit der Bundestagswahl 1961 waren in der Folge immer nur 3 bis 5 Fraktionen im Bundestag vertreten. (...)