
(...) Entgegen Ihrer Annahme geht es jedoch nicht darum, dem Staat anlassunabhängig eine Vielzahl von Telekommunikationsverkehrsdaten zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sollen die Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet werden diese Daten, die sie im Übrigen weitgehend früher ohnehin zu Abrechungszwecken gespeichert haben, zu speichern. (...)