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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Ronni C. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Ronni C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

in dem Artikel auf heise.de zu Ihrer Rede beim 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft findet sich auch der folgende Hinweis von Ihnen:
"Als Beispiel zitierte Friedrich einen gerade aufgeflogenen Kinderpornographie-Ring mit einem Server in Luxemburg und deutschen IP-Adressen, die nicht aufgelöst werden konnten."

Bei diesem Luxemburger Server handelt es sich ja recht eindeutig um den Server, der in der Aktion Charly in Österreich zu 107 Hausdurchsuchungen und etlichen Verhaftungen geführt hat:

http://www.news.at/articles/1051/36/284917/riesige-kinderporno-aktion-oesterreich-ergebnisse

Können sie mir bitte erklären, warum es der Polizei in Österreich, wo es ja ebenfalls keine Vorratsdatenspeicherung gibt, gelungen ist, so viele Beweise sicher zu stellen und Tatverdächtige zu ermitteln.
Nach Ihrer Aussage ist es der deutschen Polizei bei einer Aktion, die über das ganze Jahr 2010 lief, demgegenüber nicht gelungen Täter zu fassen. Bei gleichen Voraussetzungen wirft das doch kein gutes Licht auf die deutsche Polizei.

Viele Grüße
Ronni Celler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Celler,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Mindestspeicherungsfristen vom 6. April 2010.
Da es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt um ein noch nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren handelt, kann ich Ihnen zu den Einzelheiten keine Auskünfte erteilen. Den von Ihnen gezogenen Schluss, dass die deutsche Polizei schlicht zu langsam arbeite, um auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen zum Erfolg zu kommen, weise ich jedoch zurück. Vielmehr ist es so, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen das Bundeskriminalamt wegen der fehlenden Mindestspeicherfrist erfolglos Auskunftsanträge gestellt hat, maximal 7 Tage zwischen Kenntniserlangung beim Bundeskriminalamt und Stellung des Auskunftsantrags lagen. Die Erfolglosigkeit der Auskunftsanträge ist also nicht mit der fehlenden Effektivität polizeilichen Handelns zu erklären, sondern mit einer fehlenden Mindestspeicherpflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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