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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Timo K. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Timo K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
in der Internetplattform Heise.de musste ich einen Artikel über den 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-warnt-vor-rechtsfreiem-Raum-im-Internet-1221444.html lesen.

Zum dem Satz von Ihnen
[...] erklärte Friedrich unter großem Applaus der Kongressteilnehmer. "Ohne Speicherung entsteht im Internet ein rechtsfreier Raum."
habe ich die Frage, warum es, wenn das Internet ein Rechtsfreier Raum sein soll, ein Script von einem Juraprofessor unter http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2008.pdf gibt, in dem es in knapp 600 Seiten um das Internetrecht dreht?

Mit freundlichen Grüßen
Timo Kehler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kehler,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 5. April 2011. Die Ergebnisse der statistischen Datenerhebung des BKA zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu "Mindestspeicherfristen" und der in Folge dieses Urteils weggefallenen Mindestspeicherverpflichtung sind alarmierend. Danach wurde in über 80% der Fälle Auskunftsersuchen des BKA seit der Entscheidung nicht mehr entsprochen. Betroffen waren hiervon ganz überwiegend (ca. 90%) Fälle, in denen es um die Ermittlung der hinter einer IP-Adresse stehenden Bestandsdaten und damit um Ermittlungsverfahren wegen Computerkriminalität ging. Ohne die rückwirkende Zuordnung einer dynamisch vergebenen IP-Adresse zu der hinter dieser Adresse stehenden Person, ist erfolgreiche Strafverfolgung in diesem Bereich kaum möglich. In beinahe 90% der Fälle hatte die unterbliebene Auskunft zur Folge, dass die Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten.

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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