(...) Die USA dürfen weder nach deutschem Recht noch nach irgendwelchen "Geheimverträgen" Kommunikation in Deutschland abhören. Seit 1968 (siehe Bulletin der Bundesregierung Nr. (...)
(...) Zwischen dem Ziel einer flächendeckenden Überwachung der eigenen Bevölkerung durch die Staatssicherheit in einem Unrechtsstaat, wie es die DDR war, und dem Zugriff auf elektronische Daten durch einen demokratischen Rechtsstaat mit dem Ziel, Gefahren für die eigene Bevölkerung abzuwehren, liegt bereits ein wesentlicher Unterschied. Weiterhin blenden diejenigen, welche unsere Nachrichtendienste leichtfertig mit der Staatssicherheit der DDR gleichsetzen, auch die unterschiedlichen Methoden der Informationserhebung völlig aus, die bei der Staatssicherheit von Manipulationen bis in persönlichste Beziehungen und gezielten psychischen Beeinträchtigungen von Menschen bis hin zu Verhören in Spezialgefängnissen unter Einsatz von physischen und psychologischen Foltermethoden reichte. (...)
(...) Von den US-Regierungsvertretern wurde mir versichert, dass die USA keine „anlasslose“ und umfangreiche Interneterfassung durchführen, wie dies in den Medien behauptet wurde. Zudem haben die Kongressabgeordneten über mögliche Einschränkungen der Aktivitäten der NSA beraten. (...)
(...) Im Gegensatz zu Ihrer Darstellung habe ich eindeutig klargestellt, dass ungeachtet der Tatsache, dass diese Maßnahmen konkret Terroranschläge weltweit und auch in Deutschland verhindert haben, für mich die Einhaltung der gesetzlichen Regeln und die Verhältnismäßigkeit der Mittel zwingend sind. (...)
(...) Die Frage einer Abschiebung, etwa als sog. Hassprediger, stellt sich hier nicht. (...)
(...) das im Grundgesetz verankerte Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns ist ein wesentliches Kennzeichen des deutschen Rechtsstaates. Es erlegt auf, immer wieder von Neuem abzuwägen, ob eine staatliche Maßnahme das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit zu einem - bezogen auf den konkreten Einzelfall - angemessenen Ausgleich bringt. (...)