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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Oliver D. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Oliver D. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

zunächst einmal vielen herzlichen Dank für ihre offene und direkte Antwort vom 15.7. an mich als einfachen Bürger, das ist hier nicht selbstverständlich. Hut ab!

Sie schrieben: "Die von Ihnen als "alliiertes Abhörprivileg" bezeichneten Verwaltungsabkommen ermächtigen die Alliierten entgegen der Presseberichterstattung nicht zu Maßnahmen, welche nach deutschen Recht unzulässig wären."

Darf ich diese Ihre Aussage so verstehen, daß die NSA und ggf. andere ehem. alliierte, heute NATO-Partner Geheimdienste hierzulande anderen Geheimdiensten, sagen wir mal dem Nord-Koreanischen, gleichgestellt sind und somit das deutsche Strafrecht für sie gilt, wenn sie im Geltungsbereich des deutschen Rechts Abhörmassnahmen durchführen, die in die geschützte Privatsphäre deutscher Bürger eingreifen?

Oder sind die oben genannten NATO-Partner-Dienste in irgendeiner Form deutschen Behörden gleich- oder ähnlich gestellt und daher berechtigt hierzulande eigenständig Abhörmassnahmen zu Lasten der Privatsphäre deutscher Bürger durchzuführen? Und wenn dies so sein sollte, ist der BND dann gleichermassen berechtigt in NATO-Partner Staaten gleiches zu tun?

Das ist die Frage, die viele zur Zeit bewegt, so natürlich auch mich.

So bleibt mir vorerst nur ihrer Abwehrabteilung im Verfassungsschutz viel Erfolg zu wünschen.

Nebenbei, erinnern Sie sich noch an den G8-Gipfel in Heiligendamm? Tornados spähten damals das Demo-Camp aus. In Afghanistan hat Sar-Lupe eine antike Grabanlage unter einem BW Camp entdeckt. Und die Flottendienstboote der Klasse 423 mit ihren Eloka-Fähigkeiten dürften bequem durch die Rheinschleusen passen. Alles keine Geheimnisse.

Wo ein Wille ist, da ist also auch in Deutschland Aufklärung möglich. Sie haben doch 1978 - 79 gedient, erinnern Sie sich noch an Ihr Gelöbnis? Dann auf, Horrido...

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Dietzel

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Sehr geehrter Herr Dietzel,

Ihre Annahme ist völlig zutreffend: Vormalige alliierte Vorbehaltsrechte sind längst endgültig erloschen und das heißt auch, dass kein Sonderrecht für ehem. alliierte, heute NATO-Partner Geheimdienste gilt, auch nicht im Strafrecht. Sie sind weder in den besagten Verwaltungsabkommen noch im deutschen Recht bei Eingriffsbefugnissen deutschen Behörden gleich- oder ähnlich gestellt und insbesondere nicht berechtigt, hierzulande eigenständig Abhörmassnahmen zu Lasten der Privatsphäre deutscher Bürger durchzuführen. Unbeschadet dieser rechtlichen Betrachtung scheint mir allerdings ein Vergleich einer US-Behörde mit einem Geheimdienst einer der dunkelsten Diktaturen unserer Zeit - Nord-Korea - unangemessen. Ich möchte auch zu bedenken geben, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die in Pressespekulationen gemutmaßten Abhörmaßnahmen in Deutschland weiterhin nicht vorliegen. Bei allem verständlichen Diskussions- und Aufklärungsbedarf, der sich an die Angaben von Herrn Snowdon knüpft, sollten wir die Diskussion gerade mit unseren Partnern in den USA fair führen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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