Es liegt also bei der Landesregierung die Regularien der Antragstellung und die Antragsberechtigten festzulegen.
Deshalb war dies zum damaligen Zeitpunkt nötig. Seit dem 1. Januar 2023 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr in Kraft und derzeit besteht auch keine Notwendigkeit dafür.
für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben. Darunter fallen unter anderem Pellets, Öl oder Flüssiggas. Der Bund stellt dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und die Auszahlung sollen über die Bundesländer organisiert werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben
für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben.
Mit der Umsetzung dieses Fonds sind allerdings die Länder beauftragt, sie entscheiden auch darüber, wer antragsberechtigt ist.