Sehr geehrter Herr Abgeordneter Walter, wie kann ich einen Antrag zur Inanspruchnahme des härtefallfonds stellen? Was muss ich für Unterlagen einreichen und vor allem wo?
Sie haben zwar mehrfach erwähnt das es einen härtefallfonds gibt; aber ansonsten nur rumgeeiert. Ich bitte um eine klare Aussage über die Regularien der Antragstellung.
Sehr geehrte Frau W.
Gerne würde ich Ihnen eine klare Aussage über die Regularien der Antragsstellung für den Härtefallfonds geben. Der Bundestag hat allerdings lediglich die finanziellen Mittel für die Härtefallfonds beschlossen. Mit der Auszahlung der Mittel des Härtefallfonds wurden die Länder beauftragt. Es liegt also bei der Landesregierung die Regularien der Antragstellung und die Antragsberechtigten festzulegen. Das von Robert Habeck geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet hierzu im Moment noch eine Verwaltungsvereinbarung, welche als Grundlage für die Härtefallfonds der Länder dienen soll. Bisher ist dies aber noch nicht geschehen, was ich äußerst ärgerlich finde. Unter folgendem Link finden Sie auch eine aktuelle Berichterstattung, in welcher deutlich wird, dass meine Fraktion hierbei auf eine schnelle Lösung dringt: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-attackiert-robert-habeck-wegen-verschleppter-oelheizungshilfen-a-9882a308-1b96-463c-8556-7bd8489bef2a
Mit freundlichen Grüßen,
Hannes Walter