
(...) die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bekennt sich klar zur Wahrung humanitärer Belange in ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Sie sieht sich daher verpflichtet, der prekären Situation von Minderheitsangehörigen aus dem Kosovo und Serbien Rechnung zu tragen und besondere Härten - insbesondere für Kinder und Jugendliche - zu vermeiden. Angesichts der zurzeit noch defizitären Teilhabe der Betroffenen an den in ihren Heimatländern bestehenden sozialen Sicherungssystemen und den in vielen Fällen desolaten Wohnverhältnissen vor Ort wären derartige besondere Härten bei Rückführungen in den Wintermonaten aber kaum vermeidbar gewesen. (...)