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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Hannelore Kraft von Rüdiger S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kraft,

Bild.de vom Samstag konnte man folgende Meldung entnehmen:

"Als erstes und bisher einziges Bundesland stoppt Nordrhein-Westfalen die Abschiebung von Roma nach Serbien. Die rot-grüne Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat nach BILD.de-Informationen einen entsprechenden Runderlass an die Ausländerbehörden an Rhein und Ruhr herausgegeben. Eine Sprecherin des Düsseldorfer Innenministeriums bestätigte: „Ja, wir haben die Abschiebungen ausgesetzt." Es handele sich um einen „Winter-Erlass". Diese „humanitäre Geste“ sei bis Ende März 2011 befristet."

http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=15116118.html

1. Wie viel Geld wird dieses Vierteljahr den Steuerzahler in NRW schätzungsweise kosten?

Da ich befürchte, Sie werden meiner Frage mit dem Hinweis ausweichen, dass Humanität nicht wirtschaftlichen Interessen folgen darf, drehe ich schon jetzt dieses Argument um und frage etwas polemisch weiter:

2. Müsste man dann nicht konsequenterweise die serbischen Roma auch in den nächsten Jahren im Winter bei uns aufnehmen? Welches Argument führen Sie hiergegen an?

Mit freundlichen Grüßen

R. Schulz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schulz,

die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bekennt sich klar zur Wahrung humanitärer Belange in ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Sie sieht sich daher verpflichtet, der prekären Situation von Minderheitsangehörigen aus dem Kosovo und Serbien Rechnung zu tragen und besondere Härten - insbesondere für Kinder und Jugendliche - zu vermeiden. Angesichts der zurzeit noch defizitären Teilhabe der Betroffenen an den in ihren Heimatländern bestehenden sozialen Sicherungssystemen und den in vielen Fällen desolaten Wohnverhältnissen vor Ort wären derartige besondere Härten bei Rückführungen in den Wintermonaten aber kaum vermeidbar gewesen. Mit Erlass vom 01.12.2010 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales daher die Rückführung bestimmter ethnischer Gruppen in die Republiken Serbien und Kosovo bis zum 31.03.2011 ausgesetzt.

Während ihres geduldeten Aufenthalts im Bundesgebiet erhalten die Betroffenen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch Erwerbstätigkeit sichern können, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine genaue Bezifferung der Gesamtleistungen ist bereits aus dem Grunde nicht möglich, da über die Zahl derer, die allein aufgrund der Anordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW über die Wintermonate im Bundesgebiet verbleiben, keine konkreten Erkenntnisse vorliegen.

Zur Frage nach künftigen Rückführungsregelungen darf ich darauf verweisen, dass die Regierungen in Serbien und im Kosovo - auch mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen - auf eine stetige Verbesserung der Situation rückkehrender Minderheitsangehöriger hinwirken. Ziel ist es, allen serbischen und kosova-rischen Staatsangehörigen eine Rückkehr in menschenwürdige Verhältnisse zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Kraft