Frage von Adnan B. • 12.09.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 01.11.2023
Mir wäre nicht bekannt, dass es Änderungen zu der jetzigen Regelung geben solle:
Mir wäre nicht bekannt, dass es Änderungen zu der jetzigen Regelung geben solle:
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
Das Bundeskabinett hat Ende August die Staatsangehörigkeitsreform beschlossen.
Es ist weiterhin vorgesehen (§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz), dass Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen eingebürgert werden können, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.
Mir sind solche Fälle tatsächlich nicht bekannt