Hakan Demir
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SPD
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Frage von Adnan B. •

Werden ausländische Führerscheine aus Drittstaaten dieses Jahr ohne Fahrprüfung übertragbar sein?

Sehr geehrter Herr Hakan,

Innerhalb von sechs Monaten in Deutschland müsste ich meine C, C1 und CE Führerschein Kategorien abgeben, weil diese Führerschein Kategorien aus Bosnien und Herzegowina nicht übertragen werden können. Vor ein paar Monaten habe ich ein Artikel gelesen, dass dieses Jahr der bosnische Führerschein komplett umgeschrieben werden kann. Können Sie mir bitte bestätigen, ob das gerade in Prozess ist?
Gibt es vielleicht die Information, wer in Frage kommt die Umschreibung zu machen? Müssen wir einen anerkannten Schulabschluss vorzeigen?

Vielen Dank für Ihre Zeit. Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
A. B.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

danke für Ihre Nachricht.

Mir wäre nicht bekannt, dass es Änderungen zu der jetzigen Regelung geben solle:

Sofern Sie im Besitz einer bosnischen Fahrerlaubnis sind, gilt diese ab dem Zeitpunkt, an dem Sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland anmelden, noch sechs Monate. Danach wird diese Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.

Um nach Ablauf der Fahrberechtigung mit dem bosnischen Führerschein weiterhin Kraftfahrzeuge in Deutschland führen zu können, müssen Sie diesen umschreiben lassen. Um diesen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis stellen. 

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen dazu: https://www.bussgeldkatalog.org/bosnischen-fuehrerschein-umschreiben/.

Ein Schulabschluss ist keine Voraussetzung für eine Umschreibung.

Bezüglich weiterer Fragen wenden Sie sich gerne an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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