Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.12.2023

Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglicht - sowohl für Ausländer in Deutschland, als auch für Deutsche im Ausland, die sich einbürgern lassen möchten. Entsprechend ist eine Beibehaltungsgenehmigung - egal für wen - nicht mehr notwendig und wird abgeschafft.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.12.2023

Wie bereits geschrieben, ehemalige deutsche Staatsangehörige können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, wiedereingebürgert werden und mit der neuen Regelung dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten besitzen.

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