Hakan Demir
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Frage von Michael M. •

Sehen Sie, dass es für im Ausland lebende Deutsche nach Inkrafttreten der Reform tatsächlich möglich sein wird, ohne Beibehaltungsgenehmigung die Staatsbürgerschaft eines Drittlandes anzunehmen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren?

Anhörung zur 1. Lesung zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts  - Bei der Anhörung heute wurde m.E. eher Kritik an der Idee der Mehrstaatigkeit geäußert, auch und vor allem von den Vertretern juristischer Fakutäten. Sehen Sie, dass es für im Ausland lebende Deutsche nach Inkrafttreten der Reform tatsächlich möglich sein wird, ohne Beibehaltungsgenehmigung die Staatsbürgerschaft eines Drittlandes anzunehmen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Frage.

Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglicht - sowohl für Ausländer in Deutschland, als auch für Deutsche im Ausland, die sich einbürgern lassen möchten. Entsprechend ist eine Beibehaltungsgenehmigung - egal für wen - nicht mehr notwendig und wird abgeschafft.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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