Hakan Demir
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SPD
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Frage von Emir A. •

Was für Übergangsregelungen für das Inkrafttreten des StARModG sind für die bereits gestellten bzw. bearbeiteten Einbürgerungsanträge vorgesehen?

Wenn das StARModG wie geplant bis Ende des Jahres verabschiedet wird und voraussichtlich erst im April 2024 vollständig in Kraft tritt, was für Übergangsregelungen sind geplant, für die Anträge, bei denen die Einbürgerungsbehörde bereits vor dem Verabschieden des Gesetzes eine Einbürgerungszusicherung erteilt hat (z.B. Einbürgerungszusicherung wurde am 1.12.2023 erteilt), aber der Antragsteller den Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft noch nicht eingeleitet hat. Müssen diese Antragsteller z.B. den Antrag nach dem Verabschieden des neuen Gesetzes vollständig zurücknehmen und im April neu einreichen oder kann man die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit schon am Tag des Verabschiedens des Gesetzes in Kraft treten lassen und dadurch sowohl die Einbürgerungsbehörden als auch die Antragssteller entlasten? (bitte gehen Sie bei der Antwort auf diesen konkreten Fall ein)

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen hier. Dadurch haben Sie sich meine Wahlstimme schon gesichert!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und die unterstützenden Worte. 

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Der Umgang mit den Fällen, in denen wie bei Ihnen bereits eine Einbürgerungszusicherung vorliegt, ist nicht im Gesetz geregelt. Wie die Behörden die Menschen über die neue Gesetzeslage informieren, die aktuell bereits eine Einbürgerungszusicherung haben bzw. welche Schritte die Antragsteller:innen ergreifen müssen, wird von den zuständigen Behörden zeitnah kommuniziert werden. Es wäre - im Sinne eines schlanken Verfahrens für Antragsteller:innen und Behörden - aber auf keinen Fall sinnvoll, dass Fälle zurückgenommen werden müssen.

Falls es um einen Berliner Fall geht, schreiben Sie mir und meinem Team auch gerne eine Mail an hakan.demir@bundestag.de 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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