Wird eine Erhöhung der Frist zur Untätigkeitsklage nach §75 VwGO bei Einbürgerungsanträgen von 3 auf 6 Monate erwogen? Dies wurde vom Bundesrat empfohlen.
Sehr geehrter Herr Demir,
in den Empfehlungen des Bundesrates zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde eine Erhöhung der Frist zur Untätigkeitsklage nach §75 VwGO von 3 auf 6 Monate erhöht empfohlen. Laut Kommentar des BMI wird dieser Vorschlag geprüft. Gibt es schon was konkretes dazu? Eine Erhöhung wäre für die zahlreichen Antragsteller ein Schlag ins Gesicht, da dadurch unser einziges effektives Mittel, Druck auszuüben, gemildert wird. Somit normalisiert sich das Argument, dass die Einbürgerungsbehörden aufgrund Personalmangel Anträge nicht rechtzeitig bearbeiten können - dauerhafte Unterbesetzung ist nicht hinnehmbar und keine richtige Ausrede.
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Frage.
Die Stellungnahme des Bundesrates liegt wie immer vor und ist Teil der Beratungen. Da wir derzeit mitten in den Beratungen sind, kann ich Ihnen aber noch keine weiteren Auskünfte geben, da bitte ich um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir