Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 05.01.2024

Zu Ihrem konkreten Fall: wenn während der Gültigkeit der Einbürgerungszusicherung das neue Gesetz in Kraft tritt, sind Sie ja nicht mehr verpflichtet, Ihre Staatsbürgerschaft auch tatsächlich niederzulegen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 03.01.2024

In diesen Fällen kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, sofern der Ausländer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann und die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C 1 GER erfüllt.

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