Hakan Bey Merhaba, Es steht geschrieben, dass mit dem neuen Gesetz in Deutschland geborene Kinder Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben. Was sind die Voraussetzungen hierfür?
Es steht geschrieben, dass mit dem neuen Gesetz in Deutschland geborene Kinder Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben. Was sind die Voraussetzungen hierfür? Gibt es eine bestimmte Vorher- oder Nachher-Datumsanforderung?
Hat ein in Deutschland geborener Mensch das Recht auf die Staatsbürgerschaft, auch wenn er nie in Deutschland zur Schule gegangen ist und nach der Geburt in einem anderen Land gelebt hat, auch wenn ein Elternteil länger als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hat, Deutschland aber später verlassen hat?
Sehr geehrter Herr E.,
danke für Ihre Fragen.
In Deutschland geborene Kinder erhalten künftig automatisch den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Wenn die Kinder auch die Staatsangehörigkeit der Eltern erwerben, erhalten sie entsprechend von Geburt an die Mehrfachstaatsangehörigkeit. Zieht die Familie nach Geburt des Kindes aus Deutschland fort, so behält das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft.
Diese Regelungen gelten ab Inkrafttreten der Reform, was zu spätestens Mitte des Jahres der Fall sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir