Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ingo M. •

Sehr geehrter Herr Demir, ich verstehe das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft nicht. - Wozu ist das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft da?

Wozu ist das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft da? Was ist der Sinn dahinter? Menschen, die die doppelte Staatsbürgerschaft haben und die ich danach frage können mir die Frage nicht beantworten, Unisono lautet die Antwort: "Man weiß ja nie.".
Das klingt für mich eher nicht nach einer Notwenigkeit.
Bei Menschen bis zu Erreichung des 18. Lebensjahres kann ich die Notwendigkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft verstehen. Aber wozu benötigen erwachsene Menschen eine doppelte Staatsbürgerschaft?
Könnten Sie mir bitte die Notwendigkeit der doppelten Staatsbügerschaft für Erwachsene erklären.
Vielen Dank!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Frage.

Die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, ist für viele Menschen der zentrale Grund, sich auch nach vielen Jahren in Deutschland nicht einbürgern zu lassen. Sie haben weiterhin enge Bindungen an das Herkunftsland oder würden ohne die Staatsangehörigkeit Nachteile beispielsweise bei Erbschaften hinnehmen müssen. Zudem halten viele Menschen es nicht mehr für zeitgemäß, sich zwischen zwei Ländern, zu denen enge Verbindungen bestehen, entscheiden zu müssen.

Zudem gibt es bei der aktuellen Regelung zur Mehrfachstaatsangehörigkeit zahlreiche Ausnahmen. Ausnahmen für die Mehrfachstaatsangehörigkeit gelten für Bürger:innen der EU, der Schweiz, sowie Staatsangehörige, deren Herkunftsländer keine Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft vornehmen. Das sind nach heutigem Stand Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Brasilien, Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien und Uruguay. Auch in individuellen Härtefällen kann bereits jetzt die Mehrstaatigkeit erlaubt werden. Kinder mit Eltern unterschiedlicher Nationalitäten und in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern erhalten ebenfalls bereits jetzt die doppelte Staatsangehörigkeit.

Damit ist die Mehrfachstaatsangehörigkeit bei Einbürgerungen bereits heutzutage der Regelfall. Über 70 Prozent der Einbürgerungen wurden im Jahr 2022 bereits unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit vorgenommen. Das ist die Lebensrealität in einer globalisierten Welt. Nun wird die letzte Ungerechtigkeit beseitigt, dass die Mehrfachstaatsangehörigkeit zwar für die Mehrheit, nicht aber für Menschen aus allen Ländern möglich ist, die sich für die Einbürgerung in Deutschland entscheiden. Denn warum soll für einen Menschen aus der Türkei oder der Ukraine nicht möglich sein, was für Menschen aus Norwegen, Italien oder der Schweiz schon lange Realität ist.

Der Doppelpass / die Mehrfachstaatsangehörigkeit ist außerdem kein spezielles Privileg von Ausländer:innen in Deutschland. Auch Deutsche, die im Ausland leben und sich dort einbürgern lassen, können zukünftig selbstverständlich ihren deutschen Pass behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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