Hakan Demir
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Frage von Mohamed F. •

Zwei Fragen bezüglich dessen, was von jetzt an bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes im April/Mai geschieht

Sehr geehrter Herr Demir,

1. Was wird mit den Fällen geschehen, in denen die Einbürgerungszusicherung bereits erteilt wurde? Es ist uns nicht klar, ob wir immer noch unsere bisherige Staatsbürgerschaft abgeben sollen oder nicht?

2. Für Kinder, die in den nächsten zwei Monaten geboren werden (bevor das Gesetz im April/Mai in Kraft tritt), wird das alte Gesetz für sie gelten oder das neue?

Vielen Dank

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

danke für Ihre Fragen.

Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.

Erst dann können Sie zwei oder mehrere Staatsbürgerschaften gleichzeitig haben. Wenn Ihre Einbürgerungszusage vorher abläuft und Sie vor Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform Ihre andere Staatsangehörigkeit abgeben, besitzen Sie nur noch die deutsche. Um dies zu vermeiden, gehen Sie bitte direkt auf Ihre zuständige Einwanderungsbehörde zu und bitten um Fristverlängerung oder fragen nach weiteren Möglichkeiten. Nehmen Sie nach Inkrafttreten der Reform die deutsche Staatsangehörigkeit an, so gelten für Sie entsprechend die neuen Regelungen.

Ebenso bei der Frage nach den Kindern, die vor Inkrafttreten der Reform geboren werden: Es gilt bestehendes Recht. Erst nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform gelten ihre Änderungen entsprechend - und damit auch: In Deutschland geborene Kinder erhalten künftig automatisch den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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