Frage von Michael K. • 24.01.2024
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Antwort von Hakan Demir SPD • 24.01.2024
Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden.
©Max Neudert
Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden.
Wenn Sie vor über 20 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben, so müssten sie ja bereits längst entweder eine Einbürgerungszusage oder eine Absage erhalten haben.
Über eine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.