Hakan Demir
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Frage von Vladimir N. •

Muss der Lebensmittelpunkt (und Lohnerhalt) in Deutschland sein um eine Einbürgerung durchzuführen?

Sehr geehrter Herr Demir,

vielen Dank für die Unterstützung für die Mehrstaatlichkeit.
Ich würde gerne eine doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, und da ich lange in Deutschland gelebt (20+ Jahre, Eigentumswohnung), gearbeitet und auch gelernt (Oberschule) habe, sollte dies kein Problem sein.

Jedoch habe ich zurzeit meinen Lebensmittelpunkt im Nicht-EU Ausland.
Ist es für die Einbürgerung notwendig wieder in Deutschland meinen Lebensmittelpunkt (und Arbeitsverhältnis) zu haben?

(Anmerkung: Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich nach dem Erlangen der Staatsbürgerschaft meinen Lebensmittelpunkt in einem Punkt auch wieder nach Deutschland verlegen würde.)

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

herzlichen Dank für Ihr Zuschrift und die unterstützenden Worte. 

Die Mehrstaatigkeit ist aus meiner Sicht ein wichtiger Erfolg, weil sie als Teil eines modernen Einbürgerungsrechts den Menschen keine absolute Entscheidung zwischen zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten abverlangt, sondern die verschiedenen Verbindungen, die ein Mensch im Laufe seines Lebens aufgebaut hat, auch in der Frage der Staatsangehörigkeit respektiert. 

Zu Ihrer Frage: 

(1) Die Mehrstaatigkeit ist auch bei einer Einbürgerung aus dem Ausland heraus möglich. Sie gilt grundsätzlich in allen Fällen, egal ob bei Einbürgerung in Deutschland, bei Einbürgerungen aus dem Ausland heraus, bei der Annahme einer zweiten Staatsangehörigkeit durch Deutsche oder beim Erwerb mehrerer Staatsangehörigkeiten per Abstammung. Die einzige Konstellation, in der die Mehrstaatigkeit nicht möglich ist, ist eine entsprechende gesetzliche Beschränkung der Mehrstaatigkeit durch den jeweils anderen Staat - aber von deutscher Seite gibt es keine Beschränkungen mehr. 

(2) Die Einbürgerung aus dem Ausland heraus ist grundsätzlich möglich, allerdings unter schwierigeren Bedingungen als die Einbürgerung im Inland. Ziel der Reform ist ja vorrangig, dass möglichst alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen demokratisch gleichberechtigt in unserem Land zusammenleben können. Bei Personen im Ausland ist die Einbürgerung nur bei öffentlichem Interesse möglich. Aufgrund ihrer langjährigen Verbindungen zu Deutschland könnte hier eine Möglichkeit bestehen. Die Entscheidung darüber trifft das Bundesverwaltungsamt, die auch hier eine gute Übersicht über die Voraussetzungen und Antragswege bereitgestellt haben: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen14/01-Informationen_E14/01_01_Erm14_was_ist/01_02_Erm14_was_ist_node.html#:~:text=Eine%20Einb%C3%BCrgerung%20aus%20dem%20Ausland,auf%20Einb%C3%BCrgerung%20gibt%20es%20nicht.

(3) Falls Sie sich entscheiden, wieder nach Deutschland zu ziehen, könnte in Ihrem Fall eine beschleunigte Einbürgerung in Frage kommen. Mit der Staatsangehörigkeitsreform wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Personen, die über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen und sich zudem durch besondere berufliche oder schulische Erfolge oder besonderes ehrenamtliches Engagement auszeichnen, schon nach 3 Jahren eingebürgert werden können. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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