Frage von Murat K. • 25.01.2024
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Antwort von Hakan Demir SPD • 26.01.2024
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz ist dies nicht der Fall - das neue Gesetz gilt ohne zeitliche Beschränkung.
©Max Neudert
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz ist dies nicht der Fall - das neue Gesetz gilt ohne zeitliche Beschränkung.
Die Antragsformulare werden fortlaufend an die durch die gesetzlichen Vorgaben abzufragenden Informationen angepasst.
Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen wurden keine Änderungen vorgenommen. Ehemalige Deutsche können sich dann wieder einbürgern lassen, wenn deren Einbürgerung durch entsprechende Bindungen an Deutschland im öffentlichen Interesse liegt.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht.