![Hakan Demir Hakan Demir](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/2021-07-28%2016.44.10.jpg?itok=K1KgeNWb)
die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 2. Februar im Bundesrat beschlossen.
©Max Neudert
die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 2. Februar im Bundesrat beschlossen.
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Zunächst muss das von Bundestag (19.01.) und Bundesrat (02.02.) verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Eine Beibehaltungsgenehmigung gilt nur für im Ausland lebende Deutsche.