Doppelte Staatsangehörigkeit / Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung der dt. Staatsangehörigkeit
Sehr Herr Demir,
Personen, die außerhalb von Deutschland leben und eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen wollen, müssen einen Antrag auf Beibehaltung stellen.
Ich habe beim Bundesverwaltungsamt angefragt, ob ich den Antrag auf Beibehaltung stellen kann, bevor das neue Staatsangehörigkeitsgesetz vollständig umgesetzt ist. Die Antwort des Bundesverwaltungsamtes lautet: Das Bundesverwaltungsamt ist für Personen, die in Deutschland leben nicht zuständig. Das Bundesverwaltungsamt kann mir auch nicht konkret sagen, welche Behörde zuständig ist.
Muss ich als dauerhaft in Deutschland lebende und gemeldete Person einen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung stellen, wenn ich eine weitere Staatsangehörigkeit (Türkische) beantrage und annehme?
Freundliche Grüße
E. G.
Sehr geehrte Frau G.,
danke für Ihre Frage.
Eine Beibehaltungsgenehmigung gilt nur für im Ausland lebende Deutsche.
Als türkische Staatsbürgerin ist bisher eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht möglich. Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, müssten Sie erst den türkischen Pass abgeben, um dann Deutsche werden zu können.
Dies wird nun mit der Reform geändert. Nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten erlaubt. Es muss dann weder eine Staatsangehörigkeit abgegeben werden, noch müssen deutsche Behörden darüber informiert werden, wenn eine weitere Staatsangehörigkeit angenommen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir