![Hakan Demir Hakan Demir](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/2021-07-28%2016.44.10.jpg?itok=K1KgeNWb)
Dies wurde auch im Koalitionsvertrag so festgehalten: "Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.